Ausbildung nach Artikel 32
Artikel 32 ist Teil der Verordnung über die Berufsbildung und richtet sich an Erwachsene, die über entsprechende Berufserfahrung, aber über keinen anerkannten Berufsabschluss (im Gesundheitswesen) verfügen.
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Artikel 32 ist Teil der Verordnung über die Berufsbildung und richtet sich an Erwachsene, die über entsprechende Berufserfahrung, aber über keinen anerkannten Berufsabschluss (im Gesundheitswesen) verfügen.
50 Jugendliche schnupperten in Begleitung ihrer Eltern am 08.03.2023 im Emmenfeld Betagtenzentrum an der Infoveranstaltung Lehrberufe an der Berufswelt. Der direkte Kontakt zur BZE AG und der Austausch von Peer zu Peer gab erste Einblicke ins Berufsleben.
Auch 2022 war die Betagtenzentren Emmen AG (BZE AG) wieder am Berufswahlparcours dabei und gab interessierten Jugendlichen Einblicke in sieben Berufe, die bei uns ausgebildet werden.
Unser Kampagnen-Modell Nicole Brunner, Pflegefachfrau HF im Emmenfeld Betagtenzentrum, spricht über den Unterschied von Akutpflege und Langzeitpflege und erklärt uns, warum Caring und Beziehungspflege so wichtig sind.
Junge Menschen verdienen in ihrer beruflichen Erstausbildung Mentorinnen und Mentoren, die ihre berufliche Leidenschaft entfachen und mit einem starken Berufsethos inspirierend vorangehen. Mit dem Jahresmotto der BZE AG «Bildung geht uns alle an» wird dies gefördert.