
Ausbildung nach Artikel 32
Artikel 32 ist Teil der Verordnung über die Berufsbildung und richtet sich an Erwachsene, die über entsprechende Berufserfahrung, aber über keinen anerkannten Berufsabschluss (im Gesundheitswesen) verfügen.
Dann bist du richtig bei uns.
Wir bilden aus, wo Menschen leben. Auch in Zukunft sollen Profis dafür verantwortlich sein, dass sich unsere Bewohnenden und Gäste rund um die Uhr wohlfühlen. Und die Profis von Morgen, sind die Lernenden von heute.
Wir bieten für alle, die mit Erfolg und Spass lernen und arbeiten wollen einen perfekten Einstieg in die Arbeitswelt.
Um ganz sicher zu sein, informiere dich auf verschiedenen Wegen.
Wunschberuf kennenlernen, Berufsluft schnuppern, Eindrücke sammeln. Bei uns sind Berufswahlpraktika jederzeit möglich.
Informiere dich vorgängig über Betrieb und Beruf. Lerne den Beruf möglichst gut kennen. Stelle viele Fragen.
Sende uns Deine Bewerbungsunterlagen für das Berufswahlpraktikum
Nicht vergessen:
Silvia Stepat
Bildung und Entwicklung BZE AG
Kirchfeldstrasse 27
6032 Emmen
041 268 56 56
bildung@bzeag.ch
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