Ausbildung nach Artikel 32
Artikel 32 ist Teil der Verordnung über die Berufsbildung und richtet sich an Erwachsene, die über entsprechende Berufserfahrung, aber über keinen anerkannten Berufsabschluss (im Gesundheitswesen) verfügen.
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Artikel 32 ist Teil der Verordnung über die Berufsbildung und richtet sich an Erwachsene, die über entsprechende Berufserfahrung, aber über keinen anerkannten Berufsabschluss (im Gesundheitswesen) verfügen.
Junge Menschen verdienen in ihrer beruflichen Erstausbildung Mentorinnen und Mentoren, die ihre berufliche Leidenschaft entfachen und mit einem starken Berufsethos inspirierend vorangehen. Mit dem Jahresmotto der BZE AG «Bildung geht uns alle an» wird dies gefördert.
Im Gespräch mit Aysha Chermiti, Lernende Restaurationsangestellte, kurz vor ihren Abschlussprüfungen.