Ausbildung nach Artikel 32
Artikel 32 ist Teil der Verordnung über die Berufsbildung und richtet sich an Erwachsene, die über entsprechende Berufserfahrung, aber über keinen anerkannten Berufsabschluss (im Gesundheitswesen) verfügen.
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Artikel 32 ist Teil der Verordnung über die Berufsbildung und richtet sich an Erwachsene, die über entsprechende Berufserfahrung, aber über keinen anerkannten Berufsabschluss (im Gesundheitswesen) verfügen.
Unter dem Motto «gmeinsam gwönne» freute sich das Team der Betagtenzentren Emmen AG am Wochenende vom 8.-10. September 2023 an der GwärbÄmme 2023 über viele Besucherinnen und Besucher.
Von der Pflegeassistentin zur Teamleiterin Pflege - Karin Härdi's spannende Karriere bei der BZE AG
Jobsharing in einer Führungsposition in der Pflege? Bei der BZE AG bewährt sich der Pilotversuch bereits seit einem Jahr und verspricht ein ausbaufähiges Modell zu werden.