Ausbildung nach Artikel 32
Artikel 32 ist Teil der Verordnung über die Berufsbildung und richtet sich an Erwachsene, die über entsprechende Berufserfahrung, aber über keinen anerkannten Berufsabschluss (im Gesundheitswesen) verfügen.
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Artikel 32 ist Teil der Verordnung über die Berufsbildung und richtet sich an Erwachsene, die über entsprechende Berufserfahrung, aber über keinen anerkannten Berufsabschluss (im Gesundheitswesen) verfügen.
Von der Pflegeassistentin zur Teamleiterin Pflege - Karin Härdi's spannende Karriere bei der BZE AG
Bei der BZE AG wird Ausbildung grossgeschrieben. Es gibt schlagende Argumente für eine Lehre bei uns: z.B. viele freie Abende in der Kochlehre.
Am 16. Mai 2022 geht die BZE AG mit ihrer Mitarbeiter-Kampagne "Mini BZE, well..." an die Öffentlichkeit. Sechs Mitarbeitende der BZE AG zeigen sich als Markenbotschafter/innen.