Ausbildung nach Artikel 32
Artikel 32 ist Teil der Verordnung über die Berufsbildung und richtet sich an Erwachsene, die über entsprechende Berufserfahrung, aber über keinen anerkannten Berufsabschluss (im Gesundheitswesen) verfügen.
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Artikel 32 ist Teil der Verordnung über die Berufsbildung und richtet sich an Erwachsene, die über entsprechende Berufserfahrung, aber über keinen anerkannten Berufsabschluss (im Gesundheitswesen) verfügen.
50 Jugendliche schnupperten in Begleitung ihrer Eltern am 08.03.2023 im Emmenfeld Betagtenzentrum an der Infoveranstaltung Lehrberufe an der Berufswelt. Der direkte Kontakt zur BZE AG und der Austausch von Peer zu Peer gab erste Einblicke ins Berufsleben.