Die Auseinandersetzung mit dem Eintritt in ein Betagtenzentrum fällt nicht allen Seniorinnen und Senioren leicht. Sich nochmals neu zu erfinden, in eine lebendige Wohngemeinschaft mit Unterhaltung und Betreuung einzuziehen, kann die Lebensgeister allerdings beleben. So zeigt das Beispiel des 92-jährigen Walter Suter. Um den Übergang so angenehm wie möglich zu gestalten und eine Vertrauensbasis zu etablieren, engagiert sich das Team Eintrittsberatung der Betagtenzentren Emmen AG (BZE AG) mit viel Fingerspitzengefühl. Der Name verdeutlicht, wofür das Team steht: eine Beratung vom ersten Kontakt bis und mit Eintritt.
Heute erfolgen Eintritte ins Betagtenzentrum viel später als noch vor 10 Jahren. Entsprechend finden sie oft akut statt – entweder als Überweisung aus dem Spital oder von zu Hause. Hier ist ein betreuender Ehepartner, der an seine Grenzen stösst oder eine Angehörige, die sich um die Eltern sorgt. Das Einverständnis des Betroffenen ist dabei Voraussetzung für den Eintritt und einen positiven Aufenthalt. Ratsam ist es daher, Vorabklärungen früh genug und selbstbestimmt zu treffen. Auch bei Herrn Suter ging es plötzlich schnell. Er war mental vorbereitet und bereit für eine Veränderung.
Sorgen von Angehörigen und Einverständnis von Betroffenen
«Meistens sind es Angehörige, die sich zuerst bei uns melden», so Patricia Brauchli von der Eintrittsberatung der BZE AG. Kinder machen sich Sorgen um ihre Eltern, sind mit Einkaufen, Waschen und Putzen für die ältere Generation zu belastet. Auch merken Seniorinnen und Senioren zwar, dass das Leben zu Hause nicht mehr tragbar ist, nehmen aber oft keine Hilfe in Anspruch. «Wir unterstützen Angehörige im Gespräch. Aber die betroffene Person muss selber soweit kommen, um einen Eintritt gutzuheissen. Angehörige dürfen nicht einfach über ihre Eltern verfügen», betont Frau Brauchli. Bei den meisten Kontaktaufnahmen steht der Gesundheitszustand im Vordergrund. Aber auch finanzielle Unsicherheiten sind oft Gegenstand von Anfragen. «Es geistert immer noch in vielen Köpfen herum, dass eine Pflegeeinrichtung so teuer ist, dass man sie sich nicht leisten kann», konstatiert Brauchli.
Kann ich mir ein Heim überhaupt leisten?
Jeder pflegebedürftige Mensch hat Anrecht auf die Pflege und Betreuung in einer Institution. Das einmal vorweg. Dann gilt grundsätzlich, dass Betreuungs- und Pensionskosten und der Selbstbehalt der Pflege durch die pflegebedürftige Person finanziert werden müssen. Die Pflegerestkosten werden von den Krankenversicherungen sowie der öffentlichen Hand finanziert. Gemäss Curaviva werden rund 60 Prozent der Pflegebedürftigen mit Ergänzungsleistungen unterstützt. Also mehr als die Hälfte. Die Eintrittsberatung der BZE AG empfiehlt, wenn das Reinvermögen bei Alleinstehenden unter CHF 100'000 und bei Paaren unter CHF 200'000 liegt, einen Antrag auf Ergänzungsleistungen bei der Ausgleichskasse zu stellen. (Mehr dazu hier)
Schön und gut, aber wie geht das?
Finanzen sind für manche mit Ängsten verbunden. Für Bewohnerinnen und Bewohner der BZE AG gibt es eine elegante Lösung – den Treuhanddienst. Beim Treuhanddienst der BZE AG handelt es sich, gemäss Leistungsvereinbarung zwischen Gemeinde und BZE AG, «um eine gesetzlich nicht vorgegebene Dienstleistung der Direktion Soziales und Gesellschaft. Er dient grundsätzlich für Bewohner und Bewohnerinnen der BZE AG, welche selbst nicht in der Lage sind, ihre finanziellen Angelegenheit zu erledigen und auch keine Verwandten oder Drittpersonen dafür zur Verfügung stehen. Der Treuhanddienst verwaltet das Einkommen, regelt die finanziellen und administrativen Angelegenheiten und stellt sicher, dass die möglichen sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche geprüft und geltend gemacht werden.» Sandra Skoko ist seit rund zwei Jahren die zuständige Sachbearbeiterin des Treuhanddienstes und betreut aktuell 37 betagte Personen im Alp und Emmenfeld Betagtenzentrum. «Ich finde es einen tollen Job und ein super Angebot der Gemeinde. Die Betagten sind froh, die Angehörigen sind dankbar, dass sie jemanden mit Knowhow an ihrer Seite haben. Ich verstehe ihre Situation. Egal, ob sie aus dem Spital oder von zu Hause kommen, ich kann empathisch darauf eingehen. Ich helfe bei allen Belangen von der Wohnungsauflösung bis zur Regelung von Sackgeld oder Beantragung von Ergänzungsleistungen», so Skoko. Der Treuhanddienst steht den Bewohnenden der BZE AG unabhängig ihrer finanziellen Situation zur Verfügung.
Man muss sich neu erfinden, aber das kann auch positiv sein
Ohne Frage, der Übertritt in ein Betagtenzentrum ist ein grosser Schritt und erfordert Flexibilität. Im Gespräch mit Walter Suter zeigt sich, dass eine neue Umgebung auch viel Positives bewirkt. Ende Januar 2024 ist Walter Suter mit 92 für einen Temporäraufenthalt ins Emmenfeld Betagtenzentrum eingetreten. Nach einer Woche war für ihn klar: «Das Essen schmeckt mir. Ich kann Bekanntschaften pflegen und den Fitnessraum nutzen. Hier bleibe ich.» Seine Frau war drei Monate zuvor verstorben, was den Betagten physisch und psychisch belastete. Er hatte abgenommen und Herzrhythmusstörungen plagten ihn. Er war einsam, trotz regelmässiger Besuche der drei Söhne. So konnte es nicht weitergehen, da war sich die ganze Familie, inklusive Herr Suter, einig. Einer der Söhne nahm Kontakt mit der Eintrittsberatung der BZE AG auf und machte eine definitive Anmeldung für das Emmenfeld Betagtenzentrum. Die Familie stellte sich auf einige Monate Wartefrist ein. Aber es kam anders. Nach nur wenigen Tagen meldete sich Patricia Brauchli, Herr Suter packte seinen Koffer und bezog sein Zimmer. «Ich wurde wie ein Hotelgast empfangen», berichtet Herr Suter.
Eine Ansprechperson vom ersten Kontakt bis und mit Eintritt
Peter Glanzmann, Leitung Bereich Finanzen, Administration und ICT bei der BZE AG, erklärt: «Die Mitarbeiterinnen des Teams Eintrittsberatung begleiten die Bewohnerinnen und Bewohner vom ersten Kontakt bis und mit Eintrittstag bei der BZE AG. Unser Ziel ist es, dass Bewohnerinnen und Bewohner für diesen Zeitabschnitt eine einzige Ansprechperson haben. Alle Mitglieder des Teams verfügen über ein grosses Wissen zu den organisatorischen und finanziellen Fragen, die vor einem Heimeintritt beantwortet werden müssen. Zudem besitzen sie den nötigen Hintergrund, um medizinische Fragen und Themen zu klären. Der Übertritt in ein Leben bei der BZE AG soll möglichst sanft gestaltet werden.»
So sieht ein möglicher Ablauf aus
Beatrice Gwerder (Name erfunden) interessiert sich für einen Platz im Alp Betagtenzentrum. Zusammen mit ihrem Sohn sieht sie sich auf der Website der BZE AG die «virtuelle Tour durch die Alp» an. Ihr gefällt, was sie sieht. Deshalb möchte sie sich gerne auch vor Ort ein Bild von ihrem möglichen künftigen Zuhause machen. Sie ruft bei der Eintrittsberatung der BZE AG an, deren Kontakt sie auf der Website findet. Viviane Bussien, Mitarbeiterin Eintrittsberatung, meldet sich am Telefon und beantwortet die ersten Fragen. Am vereinbarten Termin vor Ort zeigt sie ihr ein Zimmer in der Alp und auch alle anderen Räumlichkeiten. Beatrice Gwerder entscheidet sich, in die Alp zu ziehen. Am Eintrittstag wird sie von Viviane Bussien empfangen und durch ihren ersten Tag begleitet. Sie führt das Eintrittsgespräch, beantwortet alle Fragen und nimmt ihrerseits wichtige Details zur Ernährung, Gesundheit, Medikation und Vorlieben von Beatrice Gwerder auf. Viviane Bussien ist Beatrice Gwerders Ansprechperson für alle Belange rund um den Eintritt.